Die Zweite strafrechtliche Abteilung
behandelt die Beschwerden in Strafsachen sowie Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiäre Verfassungsbeschwerden in Strafsachen betreffend:
a. Entscheide des Straf- und Massnahmenvollzuges;
b. strafprozessuale Zwischenentscheide;
c. Nichanhandnahmeverfügungen und Verfahrenseinstellungen.
Bis zum 30. Juni 2025 kann die Zweite strafrechtliche Abteilung auch Beschwerden aus dem Zuständigkeitsbereich der Ersten strafrechtlichen Abteilung beurteilen.