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Regesto
Art. 15 LAINF; art. 24 cpv. 3 OAINF; fissazione della rendita di un apprendista e revisione della rendita.
Eccezion fatta per la riserva dell'art. 24 cpv. 4 OAINF, il guadagno assicurato stabilito per la prima volta all'inizio del diritto alla rendita secondo l'art. 15 cpv. 2 seconda frase LAINF rimane determinante per l'intera durata del diritto alla rendita, anche in caso di aumento della rendita dopo una procedura di revisione (consid. 3.4.4; conferma della giurisprudenza). La
DTF 141 V 9
nulla muta al riguardo (consid. 6.2).
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