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Regeste
Art. 4 BV; Kanalisationsanschlussgebühr.
Die Pflicht zur Leistung einer Kanalisationsanschlussgebühr trifft grundsätzlich den Grundeigentümer im Zeitpunkt des Anschlusses; die Belastung des Eigentümers im Zeitpunkt der Veranlagung und Rechnungstellung bedarf einer klaren gesetzlichen Grundlage.
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV