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84 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://136-III-161
  1. 120 II 276
    Relevanz
    53. Urteil der II. Zivilabteilung vom 14. September 1994 i.S. Reding (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung. Die nachträgliche Eintragung der Partikel von vor einen Familiennamen, der in den massgebenden alten Büchern ohne diesen Zusatz eingetragen war und bei der Einführung des eidgenössischen Registers in dieser Form übernommen wurde, ist in ...
  2. 121 III 145
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 5. April 1995 i.S. S. R. und A. R. gegen Regierungsrat des Kantons Bern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung bei einem Kind nicht verheirateter Eltern (Art. 30 Abs. 1 ZGB; Art. 270 Abs. 2 ZGB). Angesichts des in den letzten Jahren eingetretenen Sinneswandels in der Beurteilung ausserehelicher Kindesverhältnisse lässt sich allein in der Tatsache ...
  3. 124 III 401
    Relevanz
    69. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. September 1998 i.S. A.L. und B.L. gegen C.L. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 Abs. 1 ZGB). Ein Kind geschiedener Eltern, das unter der elterlichen Gewalt der Mutter steht und in deren durch Wiederheirat gegründeter neuer Familie lebt, hat nur bei Vorliegen besonderer Umstände Anspruch auf Annahme des Famil...
  4. 105 II 247
    Relevanz
    41. Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. Oktober 1979 i.S. H. gegen Regierungsrat des Kantons Thurgau (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB. Das Kind, das im Haushalt seiner miteinander nicht verheirateten, im Konkubinat lebenden Eltern aufwächst, kann verlangen, den Namen seines Vaters tragen zu dürfen, sofern das Konkubinatsverhältnis von Dauer ist.
  5. 89 I 153
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    24. Urteil vom 10. Juli 1963 i.S. X. gegen X. und Regierungsrat des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV. Namensänderung, rechtliches Gehör. Der Vater, dem bei der Scheidung die elterliche Gewalt entzogen worden ist, hat grundsätzlich Anspruch darauf, von der Begründung des für seine Kinder gestellten Namensänderungsgesuches Kenntnis zu erhalten ...
  6. 99 Ia 561
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    68. Urteil vom 19. Dezember 1973 i.S. Sonderegger gegen Sonderegger und Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Namensänderung (Art. 30 ZGB). Kindern aus geschiedener Ehe, die der Mutter zugeteilt und nach deren Wiederverheiratung in die Familie des Stiefvaters aufgenommen wurden, kann, wenn wichtige Gründe dies im konkreten Fall rechtfertigen, die Ann...
  7. 97 I 619
    Relevanz
    87. Urteil vom 13. Oktober 1971 i.S. Abegg gegen Leu und Regierungsrat des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Namensänderung, rechtliches Gehör. Der unmittelbar aus Art. 4 BV abgeleitete Anspruch des Vaters, zu einem Gesuch um Änderung des Namens seines bei der Ehescheidung der Mutter zugeteilten Kindes Stellung nehmen zu können (BGE 83 I 239, 89 I 155), besteh...
  8. 81 II 401
    Relevanz
    62. Urteil der II. Zivilabteilung vom 3. November 1955 i.S. Domenig gegen Domenig.
    Regeste [D, F, I] Namensänderung, Art. 30 ZGB. Die geschiedene Frau lässt sich gemäss Abs. 1 die Wiederannahme des ehelichen Namens bewilligen; Anfechtung seitens des früheren Ehemannes nach Abs. 3. Verhältnis von Art. 30 zu Art. 149 Abs. 1 ZGB. Kognition des Richters im...
  9. 105 II 65
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    Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. März 1979 i.S. W. gegen Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB; Namensänderungsgesuch eines erwachsenen Adoptierten. Mit der Adoption erwirbt der Adoptierte den Familiennamen der Adoptiveltern. Die mit einem solchen Namenswechsel regelmässig verbundenen Unannehmlichkeiten stellen keine wichtigen ...
  10. 108 II 1
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    1. Arrêt de la IIe Cour civile du 18 mars 1982 dans la cause Perrenoud contre Conseil d'Etat du canton de Genève (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1, 267 Abs. 1 ZGB. Namensänderung bei einem adoptierten Erwachsenen. 1. Der Adoptierte kann unter den in Art. 30 Abs. 1 ZGB für die Namensänderung festgelegten Voraussetzungen seinen ursprünglichen Namen wieder annehmen (Erw. 3). 2. Die Bew...

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