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Regeste
Betreibung auf Pfandverwertung. Frist für das Verwertungsbegehren (
Art. 154 SchKG).
Die gerichtliche Klage (Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren oder Rechtsöffnungsstreit) hemmt nur den Lauf der Maximalfrist, nicht auch der Minimalfrist für das Begehren um Verwertung des Grundpfandes.
Referenzen
Artikel:
Art. 154 SchKG