Regeste
Unfallversicherung.
1. Streitwert unter Fr. 8000.--, mündliche Parteiverhandlung? (Art. 62 Abs. 2 OG).
2. Verkrallung einer Hand als psychoneurotische Unfallfolge:
a) Feststellung des natürlichen Kausalzusammenhangs;
b) Adäquanz desselben;
c) die psychoneurotische Reaktion unterbricht, da selber Unfallfolge, den Kausalzusammenhang nicht;
d) Disposition zu solchen Reaktionen.
3. Invaliditätsentschädigung auf Grund des "Jahreslohnes" des Verunfallten: bei Saisonangestellten ist massgebend der effektiv bezogene Lohn, nicht ein durch Umrechnung ermittelter Jahresverdienst.