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Regeste
Art. 13 Abs. 1 FamZG; Art. 10 FamZV.
Rz. 519.1 der Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (FamZWL) geht über die Gesetzes- und Verordnungsbestimmung hinaus; dem darin festgehaltenen Anspruch auf Familienzulagen während eines nicht spezifisch begründeten unbezahlten Urlaubs fehlt es somit an einer gesetzlichen Grundlage (E. 5).
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Referenzen
Artikel: Art. 13 Abs. 1 FamZG, Art. 10 FamZV