Regeste
Art. 38 Ziff. 4 Abs. 1 StGB; Strafausscheidung, Rechtsmittel.
Die nachträgliche Strafausscheidung ist eine strafzumessungsrechtliche Frage. Sie ist daher mit Nichtigkeitsbeschwerde anzufechten (E. 1).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 38 Ziff. 4 Abs. 1 StGB