Regeste
Art. 80 Ziff. 2 Abs. 6 StGB.
Vorzeitige Löschung des Eintrags im Strafregister.
Ein "besonders verdienstliches Verhalten" verlangt mehr als blosse Pflichterfüllung und Wohlverhalten.
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Artikel: Art. 80 Ziff. 2 Abs. 6 StGB