Regeste
Übervorteilung bei Auftrag betreffend betriebswirtschaftliche Beratung, Art. 21 OR.
Massgebende Gesichtspunkte für die Beurteilung des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Erw. 2-4).
Begriff der Unerfahrenheit und der Ausbeutung derselben (Erw. 5).
Anwendbarkeit der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung bei der Auseinandersetzung der Parteien; Art. 62 ff. OR (Erw. 6).