Regeste
Umfang der Überprüfungsbefugnis des Eidg. Versicherungsgerichts im Prozess um Versicherungsleistungen, den die Vorinstanz durch Nichteintretensentscheid erledigt hat (Erw. 2 b).
Art. 11 VwG.
- Form der Vertretungsvollmacht (Erw. 3).
- Bedeutung des Abs. 3 dieser Bestimmung (Erw. 3).
Art. 38 VwG.
Zustellung einer beschwerdefähigen Verfügung an die Partei persönlich statt an ihren Vertreter: Mangel, aus dem der Partei kein Nachteil erwachsen darf (Erw. 3).