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Regeste
Erbrecht; Ausübung von Gestaltungsrechten durch die Erbengemeinschaft (
Art. 602 ZGB).
Ein Erbe ist Pächter eines Nachlassobjekts: Können sämtliche Miterben den Pachtvertrag ohne weiteres gegen seinen Willen kündigen oder muss um die Bestellung eines Erbenvertreters nachgesucht werden?
Referenzen
Artikel:
Art. 602 ZGB