Regeste
Art. 4 BV; Art. 218 OR.
Die Annahme, die Sperrfrist für die Veräusserung landwirtschaftlicher Grundstücke beginne auch mit dem Eigentumswechsel infolge Erbgangs zu laufen, ist nicht willkürlich.
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Artikel: Art. 4 BV, Art. 218 OR