Regeste
Art. 237 StGB.
Art. 237 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ist auch anwendbar, wenn ein Automobilist in vorsätzlicher Missachtung des Haltezeichens eines auf der Fahrbahn stehenden Polizisten mit unverminderter Geschwindigkeit auf diesen zufährt und ihn dadurch der Gefahr aussetzt, überfahren zu werden (E. 2a).