Regeste
Nichtigkeitsbeschwerde, Art. 68 Abs. 1 lit. a OG.
Art. 29 Abs. 5 des Fabrikgesetzes bezieht sich nur auf die eigentlichen Verfahrenskosten und wird daher durch die Zusprechung einer Parteientschädigung an die Gegenpartei aufgrund des kantonalen Prozessrechts nicht verletzt.