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Invaliditätsbegriff (Art. 4 Abs. 1 IVG).
Rauschgiftsucht erfüllt an sich diesen Begriff nicht; sie kann jedoch invalidierende Gesundheitsschäden zur Folge haben oder ihrerseits Symptom einer geistigen Störung mit K rankheitswert sein.
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Artikel: Art. 4 Abs. 1 IVG