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Regeste
Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Formelle Beschwerdelegitimation (Art. 103 Abs. 1 OG). Anforderungen an die Beschwerdebegründung ( Art. 107 und 90 Abs. 1 OG ). Sachlegitimation.
Zivilstandsregister. Nennung des frühern Ehegatten im Eheregister, Familienregister und Familienbüchlein ( Art. 94, 117 und 146 ZStV ). Rüge der Gesetzwidrigkeit von Vorschriften der ZStV. Bedeutung des Familienbüchleins.
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 103 Abs. 1 OG,