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Regeste
Vaterschaftsklage. Klagefrist,
Art. 308 ZGB.
1. Wann genügt zur Fristwahrung die Anrufung des Friedensrichters?
2. Unrichtige Schreibung des Namens des Beklagten: Berichtigung gemäss kantonalem Prozessrecht ohne Schaden für die Fristwahrung.
Referenzen
Artikel:
Art. 308 ZGB