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Regeste
Art. 137 ZGB; Unterhaltsbeiträge; massgebendes Einkommen.
Umstände, die es als nicht willkürlich erscheinen lassen, für den Unterhalt während der kurzen Dauer des Scheidungsverfahrens eine Integritätsschadenrente teilweise als Einkommen anzurechnen (E. 3).
Referenzen
Artikel:
Art. 137 ZGB