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Regeste
Art. 34 al. 2 LAI.
Les dépenses nécessaires à l'entretien des enfants doivent être fixées sur la base des taux non réduits, définis par H. Winzeler en collaboration avec l'Office de la jeunesse du canton de Zurich (modification de la jurisprudence inaugurée avec l'arrêt ATF 103 V 55).
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