Regeste
Zustellung von Betreibungsurkunden ins Ausland (Art. 66 Abs. 3 SchKG).
Die (direkte) postalische Zustellung einer Konkursandrohung an die Adresse eines in Deutschland wohnenden Gesellschafters ist nichtig (E. 2).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 66 Abs. 3 SchKG