Regeste
Ausübung des Vorkaufrechts.
Die Frist des Art. 681 Abs. 3 ZGB beginnt erst zu laufen, wenn der Vorkaufsberechtigte von allen für seine Entschliessung beachtlichen Bestimmungen des Kaufvertrages sichere Kenntnis erhalten hat.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 681 Abs. 3 ZGB