Regeste
Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung.
1. Analoge Anwendung von Bestimmungen über das Konkursverfahren. Ist insbesondere Art. 235 Abs. 3 SchKG, betreffend die Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung im Konkurs, anwendbar? (Erw. 1).
2. Der Nachlassbehörde können keine andern als die vom Gesetze vorgesehenen Aufgaben zugewiesen werden (Erw. 2).