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Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB.
Entfällt der Ausschlussgrund der verbüssten Vorstrafe infolge Ablaufs einer längeren Zeitspanne zwischen Tat und Urteil? Vorliegen einer Gesetzeslücke verneint.
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Artikel: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB