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Regeste
Art. 1 StGB, Art. 31 Abs. 2 und Art. 100 Ziff. 3 SVG ; Grundsatz "nulla poena sine lege", Verantwortung des angetrunkenen Begleiters eines Lernfahrers.
Der Begleiter eines Fahrschülers ist nicht ein gewöhnlicher Beifahrer; er ist an der Führung des Fahrzeugs beteiligt und macht sich als Führer strafbar, wenn er in angetrunkenem Zustand einen Fahrschüler begleitet (Bestätigung der Rechtsprechung, E. 3).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 1 StGB,
Art. 31 Abs. 2 und