Regeste
Strafbare Handlungen an Bord eines schweizerischen Luftfahrzeugs ausserhalb der Schweiz. Räumlicher Geltungsbereich des schweizerischen Strafrechts; schweizerische Gerichtsbarkeit ( Art. 11, 97 und 98 LFG ; Tokioter Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen; Chicagoer Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt).
Eine strafbare Handlung (im konkreten Fall eine einfache Körperverletzung), die an Bord eines schweizerischen Luftfahrzeugs während einer Zwischenlandung im Ausland begangen wird, fällt unter den Anwendungsbereich des schweizerischen Strafrechts und unter die schweizerische Gerichtsbarkeit.