Regeste
Verwechselbarkeit von Marken (Art. 6 MSchG).
- Nichtigkeit einer Marke, die mit einer früher eingetragenen verwechselbar ist; Befugnis jedes rechtlich Interessierten, ihre Nichtigkeit geltend zu machen (Bestätigung der Rechtsprechung). Einrede des Beklagten, der Kläger sei wegen Nichtigkeit seiner Marke nicht klageberechtigt. Verteidigung des Klägers. Wirkungen des Urteils. (Erw. 1).
- Hinfall des Schutzes der dem Kläger entgegengehaltenen ältern Marke wegen Nichtgebrauchs für gleichartige Erzeugnisse während dreier aufeinander folgender Jahre? (Art. 9 MSchG). (Erw. 2).
- Gänzliche Verschiedenheit der Erzeugnisse? (Art. 6 Abs. 3 MSchG). (Erw. 3).
- Verwechselbarkeit der Wortmarken COLUX und POLLUX. (Erw. 4).