Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
1C_705/2021
Verfügung vom 2. Dezember 2021
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Kneubühler, Präsident,
Gerichtsschreiber Pfäffli.
Verfahrensbeteiligte
Stephan K. Nyffenegger,
Beschwerdeführer,
gegen
Bundeskanzlei,
Bundeshaus West, 3003 Bern,
Regierungsrat des Kantons Zürich,
Neumühlequai 10, 8001 Zürich.
Gegenstand
Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November 2021 betreffend die Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes,
Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zürich vom 10. November 2021 (1253).
In Erwägung,
dass Stephan K. Nyffenegger mit Eingabe vom 20. November 2021 Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zürich vom 10. November 2021 erhoben hat;
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 30. November 2021 seine Beschwerde vom 20. November 2021 zurückgezogen hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;
dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG);
verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren 1C_705/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, der Bundeskanzlei und dem Regierungsrat des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 2. Dezember 2021
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Kneubühler
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli