Regeste
Art. 271 BStP, Art. 273 Abs. 1 lit. a BStP.
Anträge betreffend Geldforderungen sind in der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde in Strafsachen, wie in der Berufung, grundsätzlich zu beziffern (E. 1).
Genugtuung ( Art. 47, 49 OR ).
Bemessung der Genugtuung bei Übertragung des HI-Virus durch ungeschützten Sexualkontakt (E. 2).