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Regeste
Art. 197 OR, Gewährleistung für Sachmangel.
Auf die Lebenserfahrung gestützte Auslegung einer tessinischen notariellen Klausel, wonach Liegenschaften "in ihrem den Vertragsparteien bekannten gegenwärtigen tatsächlichen und rechtlichen Zustand" verkauft werden.
Begriff der "blossen Floskel".
Referenzen
Artikel:
Art. 197 OR