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Regeste
Akteneinsichtsrecht des Geschädigten im Strafverfahren.
Art. 4 BV.
Rechtliches Interesse als Voraussetzung des Akteneinsichtsrechts (Erw. 3 b).
Verhältnis des Akteneinsichtsrechts zum Bankgeheimnis (Erw. 3 c).
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV