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Regeste
Art. 365 StGB und 273 Abs. 1 lit. b BStP.
Ob im kantonalen Verfahren eine Frage als Tat- oder Rechtsfrage zu gelten habe, beurteilt sich nach dem kantonalen Prozessrecht; sie kann daher nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht sein.
Referenzen
Artikel:
Art. 365 StGB