Regeste
Art. 9 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 1 ZStV .
Fremdsprachige Familiennamen sind mit den Akzenten in das Familienregister einzutragen, wenn die Akzente auch im Schriftbild schweizerischer Amtssprachen erscheinen.
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel:
Art. 9 Abs. 1 und