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40 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://85-III-31
  1. 103 III 36
    Relevanz 10%
    8. Arrêt du 7 septembre 1977 dans la cause X. S.A.
    Regeste [D, F, I] Arrestanzeige an eine Bank. 1. Die Bank, der die Arrestierung von Vermögenswerten, die sie allenfalls verwahren sollte, angezeigt worden ist, ist befugt, auf dem Beschwerdeweg zu verlangen, dass die Arrestanzeige ergänzt werde (E. 1). 2. Das Betreibungs...
  2. 135 I 187
    Relevanz 10%
    22. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Y. und Betreibungsamt Brugg (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_780/2008 vom 9. Februar 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 76 Abs. 1 BGG; Beschwerdeberechtigung. Der Betreibungsgläubiger, der am vorinstanzlichen Verfahren nicht teilnehmen konnte, ist zur Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachpfändung berechtigt (E. 1.3). Art. 29 Abs. 2 BV; Anspruch auf rechtliches Geh...
  3. 86 IV 170
    Relevanz 10%
    42. Urteil des Kassationshofes vom 9. September 1960 i.S. Heierle gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 169 StGB. Der Arbeitgeber, der im Falle einer gegen seinen Arbeitnehmer gerichteten Lohnpfändung auf betreibungsamtliche Anzeige hin die gepfändete Lohnquote in Abzug bringt, den abgezogenen Geldbetrag aber nicht an das Betreibungsamt abliefert, so...
  4. 115 III 41
    Relevanz 10%
    9. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 30. Januar 1989 i.S. E.F.
    Regeste [D, F, I] Pfändungsankündigung (Art. 90 SchKG); Sicherung der Pfändungsrechte (Art. 98 ff. SchKG). 1. Eine nachträgliche Heilung der mangelhaften Pfändungsankündigung setzt voraus, dass der Schuldner in der Lage war, der Pfändung beizuwohnen oder sich dabei gülti...
  5. 86 III 8
    Relevanz 10%
    5. Entscheid vom 3. Mai 1960 i.S. Vonlanthen.
    Regeste [D, F, I] Forderungen (insbesondere künftige Lohnguthaben) kann das die Betreibung führende Amt selbst pfänden, auch wenn sich der Wohn- und Geschäftsort des Drittschuldners (der Arbeitsort des Betriebenen) nicht in seinem Bezirk befindet - Art. 89 SchKG.
  6. 107 III 78
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    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. August 1981 i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft und Kanton Zürich (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben.
  7. 95 II 235
    Relevanz 10%
    31. Urteil der I. Zivilabteilung vom 30. September 1969 i.S. Baratti gegen Gatzka.
    Regeste [D, F, I] Verrechnung einer gepfändeten Forderung. Der Schuldner einer gepfändeten Forderung kann diese mit einer Forderung gegen den Betriebenen verrechnen, selbst wenn die gepfändete Forderung versteigert, dem Betreibenden an Zahlungsstatt zugewiesen oder diese...
  8. 80 IV 252
    Relevanz 10%
    52. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. November 1954 i. S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Kuder.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 244 StGB. Erwerben falschen Geldes (Erw. 2). 2. Art. 242, 244 StGB. Wer falsches Geld erwirbt und es in Umlauf setzt, ist nach beiden Bestimmungen zu bestrafen (Erw. 3).
  9. 128 III 473
    Relevanz 10%
    86. Extrait de l'arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites dans la cause X. (recours LP) 7B.115/2002 du 20 août 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 275 SchKG; Arrestierung von Bankguthaben, die der Betriebene mit Wohnsitz im Ausland bei einer ausländischen Zweigniederlassung der schweizerischen Bank als Drittschuldnerin hält. Wenn die Forderung des Betriebenen mit Wohnsitz im Ausland auf Bezie...
  10. 88 IV 66
    Relevanz 10%
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Juli 1962 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB. a) Nur der mit dem Makel des Verwerflichen behaftete Unterhaltsbezug aus dem unsittlichen Erwerb der Dirne stellt eine Ausbeutung dar. b) Die genannte Bestimmung verlangt nicht ein Ausbeutungsverhältnis von langer Dauer. c) Arbeits...

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