Regeste
Höchstbetrag der Abzüge vom anrechenbaren Einkommen (Art. 3 Abs. 4 ELG).
Der Gesamtbetrag der Abzüge darf das anrechenbare Jahreseinkommen nicht übersteigen; dies gilt namentlich auch für die Krankheitskosten (lit. e).
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Artikel: Art. 3 Abs. 4 ELG