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Regeste
Werkhaftung.
1. Tat- und Rechtsfrage beim Anlage- und Unterhaltsmangel (Art. 58 OR).
2. Anlagemangel die Ausstattung der Schalterhalle einer Bank mit einem Bodenbelag aus harten und polierten, schlüpfrigen Steinplatten.
Referenzen
Artikel:
Art. 58 OR