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217 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://24-10-2008-8C_330-2008
  1. 140 V 41
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    5. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Generali Allgemeine Versicherungen AG gegen B. und vice versa (Beschwerde in öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten) 8C_298/2013 / 8C_340/2013 vom 20. Dezember 2013
    Regeste [D, F, I] Art. 15 Abs. 2 und 3 UVG; Art. 22 Abs. 1 und 4 sowie Art. 24 Abs. 2 UVV; Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in Anwendungsfällen der Sonderregelung gemäss Art. 24 Abs. 2 UVV. Entsteht ein Rentenanspruch erst fünf Jahre nach dem versicherten Ereign...
  2. 114 V 113
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    23. Urteil vom 25. April 1988 i.S. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt gegen B. und Zivilgericht des Kantons Glarus
    Regeste [D, F, I] Art. 15 Abs. 1 und 2 UVG, Art. 22 Abs. 4 und Art. 24 Abs. 1 UVV: Versicherter Verdienst für die Bemessung der Renten. Die Umrechnung des Lohnes auf einen vollen Jahreslohn im Sinne von Art. 22 Abs. 4 Satz 2 UVV ist nicht auf Fälle beschränkt, in welchen...
  3. 98 II 129
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    20. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 9. Mai 1972 i.S. Tonezzer gegen Zürich Versicherungs-Gesellschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 100 KUVG und 88 SVG. Die SUVA kann gegen den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer nur dann und insoweit Rückgriff nehmen, als ihre Leistungen und jene des haftpflichtigen Dritten oder dessen Versicherers den ganzen Schaden übersteigen. Sie ...
  4. 104 V 151
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    35. Auszug aus dem Urteil vom 27. September 1978 i.S. Maag gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 45 IVG und 39bis Abs. 1 IVV. Bei der Berechnung der Überversicherung sind Nebenbezüge, denen Lohncharakter zukommt, in den entgangenen mutmasslichen Jahresverdienst einzubeziehen, hingegen nicht Spesenvergütungen.
  5. 115 II 1
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    1. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 11. April 1989 i.S. Verlag A. gegen Vertriebsfirma B. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 8 ZGB. Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Beweislast. Wer für entgangenen Gewinn aus einem Dauervertrag, der zu Unrecht vorzeitig aufgelöst wird, Ersatz verlangt, ist dafür auch dann allein beweispflichtig, wenn der Belangte die Ersatzpflicht nu...
  6. 117 V 394
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    53. Auszug aus dem Urteil vom 8. November 1991 i.S. Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft gegen M. und Verwaltungsgericht des Kantons Zug
    Regeste [D, F, I] Art. 40 UVG. Für die Ermittlung der Überentschädigung gemäss Art. 40 UVG ist eine Globalrechnung im Sinne der zu Art. 74 Abs. 3 KUVG ergangenen Rechtsprechung (BGE 105 V 315 Erw. I/4) vorzunehmen (Erw. 3). Art. 51 Abs. 3 UVV. Bei der Festsetzung des mut...
  7. 119 V 352
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    50. Auszug auf dem Urteil vom 4. August 1993 i.S. Bundesamt für Militärversicherung gegen G. und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 25 und 25bis MVG, Art. 5 Abs. 2 der VO 1985, 1987 und 1989, Art. 7 Abs. 2 der VO 1991 und 1992 über die Anpassung der Leistungen der Militärversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung. Die Militärversicherung ist nicht berechtigt, die auf dem Du...
  8. 126 V 93
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    18. Urteil vom 28. April 2000 i. S. J. gegen BVG-Sammelstiftung der Rentenanstalt und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt
    Regeste [D, F, I] Art. 34 Abs. 2 BVG; Art. 24 Abs. 1 BVV 2: Überentschädigungsberechnung. Der mutmasslich entgangene Verdienst umfasst auch nicht versichertes Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
  9. 123 V 88
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    15. Urteil vom 30. Juni 1997 i.S. Betriebliche Altersvorsorge Wirte gegen W. und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 34 Abs. 2 BVG, Art. 24 Abs. 2 BVV 2 - Bei der Überentschädigungsberechnung in der beruflichen Vorsorge sind nur effektiv erzielte, nicht auch zumutbarerweise erzielbare Erwerbseinkommen Teilinvalider anzurechnen. - Die Überentschädigungsberechnung ...
  10. 123 V 193
    Relevanz
    36. Urteil vom 23. Juli 1997 i.S. Betriebliche Altersvorsorge Wirte gegen R. und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 2 BVG, Art. 24 Abs. 2 BVV2, Art. 40 UVG. Taggelder der Unfallversicherung sind bei der Berechnung der Überentschädigung zu berücksichtigen. Art. 24 Abs. 1 und 5 BVV2 - Eine Leistungsanpassung von 10% gilt grundsätzlich als wesentliche Verän...

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