Regeste
Art. 76 Abs. 1 und Art. 121 ff. BGG ; Art. 395 Abs. 4 ZPO; Legitimation zur Revision.
Legitimation des Einzelschiedsrichters zur Revision eines bundesgerichtlichen Urteils, mit dem gestützt auf Art. 395 Abs. 4 ZPO das Honorar des Schiedsrichters herabgesetzt wurde und ihm Gerichtskosten auferlegt wurden (E. 1).