Regeste
Verfahren; Art. 100 lit. b Ziff. 2 und 4 OG .
1. Die Beschwerde gegen einen bevorstehenden Wegweisungsentscheid ist verfrüht (E. 1).
2. Die Abschiebung eines Ausländers in ein Land, in welchem ihm eine schwerwiegende menschenrechtswidrige Behandlung droht, kann Art. 3 EMRK verletzen (E. 2).
3. Recht auf eine wirksame Beschwerde nach Art. 13 EMRK. Inwiefern ist diese Bestimmung direkt anwendbar? (E. 3)
4. Der Ausschluss der Verwaltungsgerichtsbeschwerde in Asylfällen hält vor Art. 13 EMRK stand. Auch der verwaltungsinterne Rechtsweg kann eine wirksame Beschwerde sein (E. 4).