Regeste
Art. 4 BV. Willkür.
Wer gewerbsmässig Wohnungen mietet, um sie an Dritte unterzuvermieten, kann sich der Kündigung einer dieser Wohnungen nicht unter Berufung auf die Bestimmungen über den Mieterschutz widersetzen. Der Entscheid, der ihm gleichwohl den Mieterschutz gewährt, beruht auf einer völligen Verkennung des Zwecks dieser Bestimmungen und ist daher willkürlich.