Regeste
Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; bedingter Strafvollzug.
Insbesondere ein in jeder Hinsicht ausgezeichneter Leumund erlaubt in gewissen Fällen eine günstige Prognose, auch wenn der angetrunkene Fahrzeuglenker wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand vorbestraft ist.