Regeste
Art. 270 Abs. 1 BStP; öffentlicher Ankläger des Kantons.
Die Statthalterämter des Kantons Zürich sind zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde nicht legitimiert, wenn dieses Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zusteht.
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Artikel: Art. 270 Abs. 1 BStP