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Regeste
Wichtige Ermessensentscheide sind von der Sachplanbehörde zu treffen. Kollidiert das Interesse der Landesverteidigung mit dem Interesse an der Erhaltung eines Wildtierkorridors von nationaler Bedeutung, so setzt die Plangenehmigung voraus, dass sich die Sachplanbehörde (hier: der Bundesrat) mit dem Interessenkonflikt im Sachplan ausdrücklich auseinandergesetzt und sich klar für den Vorrang des militärischen Interesses entschieden hat (E. 3d).
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