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Regeste
Scheidungsklage eines psychopathischen Ehegatten gegen den gesunden Ehepartner wegen tiefer Zerrüttung, die überwiegend dem anormalen Geisteszustand des Klägers zuzuschreiben ist.
Der Klage aus Art. 142 ZGB steht Art. 141 nicht entgegen.
Referenzen
Artikel:
Art. 142 ZGB