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Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG: Ermittlung des im Betrieb des Beitragspflichtigen arbeitenden eigenen Kapitals.
Bei ertraglosen nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken darf nicht auf den Verkehrswert allein abgestellt werden.
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Artikel: Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG