Regeste
Art. 85 Abs. 2 lit. c AHVG und 105 Abs. 2 OG.
Der kantonale Richter hat von Amtes wegen die für den Entscheid erheblichen Tatsachen festzustellen und die notwendigen Beweise zu erheben.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 85 Abs. 2 lit. c AHVG