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Regeste
Art. 42 Abs. 4, 43 Abs. 3 IVG; Art. 35 Abs. 2, 36 Abs. 3 lit. d IVV.
- Anspruch auf Hilflosenentschädigung nach Art. 36 Abs. 3 lit. d IVV, wenn der Versicherte sich im Sinne von Art. 35 Abs. 2 IVV in einer Anstalt aufhält: Die Entschädigung wegen leichter Hilflosigkeit nach Art. 36 Abs. 3 lit. d IVV führt bei einem von der Invalidenversicherung übernommenen Anstaltsaufenthalt in aller Regel nicht zu einer Überentschädigung, welche gemäss Art. 43 Abs. 3 IVG auf dem Verordnungsweg zu verhindern ist.
- Gesetzeskonforme Auslegung einer Verordnungsbestimmung.
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 36 Abs. 3 lit. d IVV, Art. 35 Abs. 2 IVV, Art. 43 Abs. 3 IVG