Regeste
Art. 1 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 KVG : Behandlung unfallbedingter Schädigungen des Kausystems.
Voraussetzungen der Leistungspflicht eines Krankenversicherers für Spätfolgen eines vor dem Inkrafttreten des KVG erlittenen Unfalles, der zu Zahnschäden geführt hat.