Regeste
Art. 106 Abs. 1, Art. 107 Abs. 3 OG , Art. 35 VwVG: Rechtsmittelbelehrung bei Zwischenentscheiden.
Enthält eine Formular-Rechtsmittelbelehrung sowohl die 30tägige als auch die 10tägige Rechtsmittelfrist, muss ein Zwischenentscheid erkennbar als solcher bezeichnet werden.