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Regeste
Art. 181 OR; Übernahme einer Einzelfirma mit Aktiven und Passiven durch eine Aktiengesellschaft.
Bedeutung des Hinweises auf eine Bilanz in der öffentlichen Anzeige an die Gläubiger (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2).
Referenzen
Artikel:
Art. 181 OR